Mitgliederregister



Voraussetzungen für die Aufnahme ins Mitgliederregister

 

Gemäss Statuten gültig ab 22. Februar 2008 setzt die Aufnahme ins Mitgliederregister folgende Anmeldeformalitäten voraus:

 

 

Voraussetzungen der Mitgliedschaft

 

1. unmittelbar von einem jemals mitverwaltungsberechtigten Mitglied der unter Art. 1 erwähnten Reichenburger Genossame = Kistler Genossame abstammen.

 

2. das Schweizer Bürgerrecht besitzen.

 

3. am 1. Januar des Jahres das 20. Altersjahr erfüllt haben.

 

4. in der Folge von der Genossenverwaltung per 1. Januar des der Anmeldung folgenden Jahres im Genossenregister eingetragen worden sind.

 

 

Anmeldeverfahren

 

Personen, die das Mitverwaltungs- und Nutzungsrecht erstmals ausüben wollen, haben sich bis zum 31. Dezember des dem Verwaltungs- und Nutzungsjahr vorangehende Jahres beim Genossenrat schriftlich anzumelden.

    

 

Dem Anmeldeformular sind die erforderlichen Nachweise über die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen (Geburtsschein/Familienausweis und Wohnsitzbestätigung) beizufügen.

    

 

Der Genossenrat prüft die Voraussetzungen des Gesuchstellers.

    

 

Soweit die statutarischen Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt der Genossenrat den Gesuchsteller per 1. Januar des darauf folgenden Jahres auf und trägt diesen im Mitgliederregister ein.

    

 


 

Das Anmeldeformular kann bei Irena Kistler, Ussbergstrasse 2, 8864 Reichenburg, Tel. 079 549 72 41, Email This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. bezogen oder ganz einfach als PDF hier heruntergeladen werden.

Copyright © 2012 www.kistler-genossame.ch.