Mitgliedschaft


Mitglieder der Kistler-Genossame sind weibliche und männliche Nachkommen der Kistler, sofern sie Bürger der Gemeinde Reichenburg sind, am 1. Januar des laufenden Jahres das 20. Altersjahr zurückgelegt und in Reichenburg gesetzlichen Wohnsitz haben. Jedes Mitglied hat Anspruch auf einen jährlich von der Genossengemeinde festgesetzten Genossennutzen. Per 1. Januar 2007 zählte die Kistler-Genossame 183 Mitglieder.

Voraussetzungen für die Aufnahme ins Mitgliederregister


 

Gemäss Statuten gültig ab 22. Februar 2008 setzt die Aufnahme ins Mitgliederregister folgende Anmeldeformalitäten voraus:

 

Voraussetzungen der Mitgliedschaft

 

  1. unmittelbar von einem jemals mitverwaltungsberechtigten Mitglied der unter Art. 1 erwähnten Reichenburger Genossame = Kistler Genossame abstammen.
  2. das Schweizer Bürgerrecht besitzen.
  3. am 1. Januar des Jahres das 20. Altersjahr erfüllt haben.
  4. in der Folge von der Genossenverwaltung per 1. Januar des der Anmeldung folgenden Jahres im Genossenregister eingetragen worden sind.

 

 

 

Anmeldeverfahren

 

 

Personen, die das Mitverwaltungs- und Nutzungsrecht erstmals ausüben wollen, haben sich bis zum 31. Dezember des dem Verwaltungs- und Nutzungsjahr vorangehende Jahres beim Genossenrat schriftlich anzumelden.

 

 

Dem Anmeldeformular sind die erforderlichen Nachweise über die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen (Geburtsschein/Familienausweis und Wohnsitzbestätigung) beizufügen.

 

Der Genossenrat prüft die Voraussetzungen des Gesuchstellers.

 

 

Soweit die statutarischen Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt der Genossenrat den Gesuchsteller per 1. Januar des darauf folgenden Jahres auf und trägt diesen im Mitgliederregister ein.

 

 

 

 

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Aufnahmegesuch
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